BfR-Kommission für Kosmetische Mittel

Das BfR berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Es bewertet bei Bedarf Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit bei Anwendung durch den Verbraucher. Zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel wird das Institut durch ein am BfR angesiedeltes Experten-Gremium, der Kommission für kosmetische Mittel (Kosmetik-Kommission), unterstützt.

Aufgaben der BfR-Kommission

Die Aufgaben der Kosmetik-Kommission betreffen beispielsweise die wissenschaftliche Beratung des BfR bei Fragen aus dem BMUV und den Überwachungsbehörden der Bundesländer zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie zur Regulation und der Fortschreibung der Kosmetik-Verordnung und ihrer Anlagen.

Die Beratungsergebnisse und Empfehlungen der Kosmetik-Kommission geben den aktuellen Wissensstand auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel wieder und können allen interessierten Kreisen als Entscheidungshilfe dienen.

Mitglieder der BfR-Kommission

Die Kommission besteht aus berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten, den Länderbehörden und der Industrie sowie aus benannten Experten und Sachverständigen, die bei Bedarf für spezifische und fachübergreifende Fragestellungen hinzugezogen werden können.


Fragen und Antworten 1


Protokoll 29


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