Bewertung von Rückständen in Futtermitteln

Landwirtschaftliche Nutzpflanzen werden in Teilen (z. B. Getreidestroh) oder vollständig (z. B. Futterrüben) an Tiere verfüttert. Wurden diese Pflanzen zuvor mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, können im Futter Pflanzenschutzmittel-Rückstände auftreten.

Die Rückstände in Futtermitteln sollen so gering gehalten werden, dass sie weder die Gesundheit noch die Ertragsleistung der Tiere beeinträchtigen. Sie sollen auch nicht zu Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft in einer Höhe führen, dass Verbraucher dadurch gefährdet werden.

Gehen die Rückstände auf tierische Lebensmittel über?

Das BfR prüft noch vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, ob und in welcher Höhe nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Rückstände in Futtermitteln auftreten können, ob diese auf Lebensmittel wie Milch, Innereien, Fett, Fleisch, Eier oder Honig übergehen können und ob daraus ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher resultiert.

Aus Studien, in denen das Pflanzenschutzmittel unter Realbedingungen angewendet wurde, wird die Konzentration des Rückstands im Futtermittel bestimmt. Weiterhin wird aus Metabolismus- und Fütterungsstudien am landwirtschaftlichen Nutztier abgeleitet, ob und in welcher Höhe Rückstände in tierischen Produkten auftreten. Ist das Vorkommen von Rückständen nicht auszuschließen, werden Rückstandshöchstgehalte für die jeweiligen Lebensmittel festgesetzt. Solche Höchstgehalte dürfen weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für Verbraucher darstellen.

Zukünftig werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auch Rückstandshöchstgehalte spezifisch für Futtermittel festgesetzt. Der Anhang I der Verordnung, der regelt, für welche Produkte Höchstgehalte festzusetzen sind, befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird u. a. um die Gruppe der Futtermittel erweitert.




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