Gelatine

Gelatine ist eine durchsichtige, farblose Substanz, die aus Häuten und Knochen von Tieren gewonnen wird. Sie wird als Geliermittel in Süß- und Backwaren, Milchprodukten, Fleisch-, Fisch- und Wurstwaren sowie zur Weinklärung in der Kellerwirtschaft verwendet. Außerdem wird Gelatine in der pharmazeutischen Industrie zur Herstellung von Arzneikapseln und als Verdickungsmittel in flüssigen Arzneimitteln benutzt.

Speisegelatine wird in Deutschland überwiegend aus Schweineschwarte hergestellt. Soweit Rindermaterial verwendet wird, muss dieses von genusstauglichen Rindern stammen, frei von BSE-Risikomaterial sein und einem BSE-Erreger in hohem Grade zerstörenden Herstellungsverfahren unterzogen werden. Die Richtlinien der EU-Kommission zur Herstellung von Gelatine sehen vor, dass bei der Produktion aus Rinderhaut und Rinderknochen das sogenannte „alkalische Verfahren“ anzuwenden ist. Es sieht eine Demineralisierung des Knochenschrotes mit verdünnter Salzsäure, eine Behandlung mit gesättigter Calciumhydroxid-Lösung und eine Sterilisierung bei 138 Grad Celsius vor. Nach der Extraktion von Gelatine schließen sich noch weitere Prozessstufen bis zur fertigen Pharma-, Speise- oder technischen Gelatine an.

Durch diesen Herstellungsprozess ist gewährleistet, dass eine BSE-Infektion durch den Verzehr von Gelatine und gelatinehaltigen Erzeugnissen nach heutigem Kenntnisstand als sehr unwahrscheinlich einzustufen ist.

Stellungnahmen 6




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