Fruchtsaft

Fruchtsaft ist entsprechend der Fruchtsaftverordnung von 2004 ein Erzeugnis, das gärfähig, aber noch nicht gegoren ist und aus gesunden, reifen Früchten hergestellt wird. Dabei kann es aus einer oder mehreren Fruchtarten gewonnen werden. Der Fruchtsaft muss aber die für den Saft dieser Frucht/Früchte charakteristische Farbe, das dafür charakteristische Aroma und den dafür charakteristischen Geschmack besitzen.

Neben Fruchtsaft unterliegen auch andere Erzeugnisse (Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtsaftpulver und Fruchtnektar) dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.

Innerhalb des BfR wurde 2008 die Kommission für Wein- und Fruchtsaftanalyse gegründet. Sie berät das BfR insbesondere bei Fragestellungen zur Harmonisierung der Analysevorschriften zur Lebensmittelüberwachung. In die Kommission wurden 15 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Landesuntersuchungsämtern, der Industrie und privaten Laboratorien berufen.

Fruchtsäfte können durch Rückstände oder Kontaminanten verunreinigt sein, die meist unabsichtlich in Lebensmittel gelangen und aus der Umwelt oder dem Verarbeitungsprozess stammen können. In der Vergangenheit waren das zum Beispiel Aluminium, Organophosphatverbindungen, 2-Ethylhexansäure und Mykotoxine. Das BfR übernimmt in solchen Fällen die Klärung des Sachverhalts und bewertet mögliche gesundheitliche Risiken.




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