Fragen und Antworten zur Änderung des BSE-Testalters bei Schlachtrindern

FAQ des BfR vom 13. Februar 2013

In der gesamten Europäischen Union erkranken kaum noch Rinder an BSE. So wurde in Deutschland im Jahr 2009 der bisher letzte BSE-Fall nachgewiesen. Vor dem Hintergrund dieser positiven epidemiologischen Entwicklung ist Anfang des Jahres eine EU-Regelung in Kraft getreten, die eine Lockerung des Testsystems vorsieht. Seit Januar 2013 reicht es in 25 Mitgliedsstaaten aus, Rinder in Stichproben auf BSE zu untersuchen. Ab März 2013 kann bei gesund geschlachteten Rindern gänzlich auf BSE Tests verzichtet werden. Die Mitgliedsstaaten können jedoch eigene Regelungen treffen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Auffassung, dass weiterhin alle gesund geschlachteten Rinder über acht Jahre (96 Monate) systematisch auf BSE getestet werden sollten, um Fälle der atypischen BSE erfassen und eine mögliche neue Epidemie möglichst frühzeitig erkennen zu können. Derzeit besteht in Deutschland eine Testpflicht für Schlachtrinder, die über sechs Jahre (72 Monate) alt sind.

Im Folgenden hat das BfR anlässlich neuer EU-Regelungen zur BSE-Testpflicht Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.

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Was ist BSE?

Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine Rinderkrankheit, die zu Veränderungen des Gehirns und letztlich zum Tod der Tiere führt. Als Ursache der Krankheit werden infektiöse Proteine (Prionen) angenommen.

Rinder, die mit BSE infiziert sind, zeigen Verhaltensänderungen, wie Nervosität, Ängstlichkeit und Schreckhaftigkeit, Bewegungsstörungen und Koordinationsschwierigkeiten. Zudem reagieren sie überempfindlich auf Berührung, Lärm und Licht.

Seit den 1990er Jahren ist die BSE Erkrankung des Rindes aufgrund des epidemiologischen Zusammenhangs mit der neuen Variante der sogenannten Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJD) in den Fokus des Interesses gerückt. Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit ist eine sehr seltene neurologische Erkrankung beim Menschen, die unheilbar ist und tödlich verläuft.

Was ist atypische BSE?

Neben der klassischen BSE-Form werden seit 2004 vereinzelt Fälle von atypischer BSE festgestellt. Man unterscheidet zwei verschiedene Formen der atypischen BSE (H-Typ und L-Typ), die sich in ihren biologischen Eigenschaften und den biologischen Charakteristika des krankmachenden Proteins voneinander und von der klassischen BSE unterscheiden.

Die Krankheitssymptome sind die gleichen wie bei der klassischen BSE-Form, ob es sich um die atypische Form handelt, lässt sich erst mit labordiagnostischen Methoden feststellen.

Beide Formen wurden bisher überwiegend bei Rindern diagnostiziert, die älter als 8 Jahre waren. Fälle von atypischer BSE wurden bislang in der EU, Kanada, in den USA und in Japan nachgewiesen. Insgesamt summiert sich die Zahl der weltweit festgestellten Fälle bisher auf 64.

Aufgrund epidemiologischer Daten (Auftreten weltweit mit sehr niedriger Frequenz bei älteren Tieren, kein Zusammenhang zwischen den einzelnen Fällen) wird vermutet, dass atypische BSE-Fälle spontan entstehen. Es ist daher anzunehmen, dass Einzelfälle von atypischer BSE auch in Zukunft vorkommen werden. Insgesamt ist die Erkenntnislage zur atypischen BSE aber noch sehr lückenhaft.

Gibt es überhaupt noch BSE-Fälle in Deutschland?

Im Jahr 2000 wurde erstmals bei einem Rind, das in Deutschland geboren worden war, eine Infektion mit BSE nachgewiesen. Seitdem wurden in Deutschland 413 BSE-Fälle bestätigt, der letzte Fall wurde im Jahr 2009 gemeldet.

Welche Maßnahmen werden getroffen, um Verbraucher vor BSE zu schützen?

Die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Verbraucher vor BSE ist die Entfernung und unschädliche Beseitigung von sogenanntem spezifiziertem Risikomaterial (s.u.) bei der Schlachtung der Rinder. Zudem gilt ein Verfütterungsverbot von Futtermitteln, die tierisches Protein enthalten („Tiermehl“), an Wiederkäuer und eine Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder, die älter sind als sechs Jahre.

Was versteht man unter „spezifiziertem Risikomaterial“?

Gewebe und Organe,von denen aus Infektionsversuchen bekannt ist, dass sie den BSE-Erreger enthalten, werden als „spezifiziertes Risikomaterial“ bezeichnet.

Hierzu zählen insbesondere der Schädel mit Hirn und Augen und das Rückenmark von über zwölf Monate alten Rindern, die Wirbelsäule bei Rindern im Alter von über 30 Monaten sowie die Mandeln und der Darm mit Darmgekröse von Rindern aller Altersklassen.

Werden Rinder in Deutschland regelmäßig auf BSE untersucht?

In Deutschland werden derzeit alle Rinder, die gesund geschlachtet werden, auf BSE untersucht, wenn sie älter als sechs Jahre (72 Monate sind). Zudem werden alle not- und krankgeschlachteten Tiere, die älter sind als 48 Monate, und alle klinisch auffälligen Tiere auf BSE untersucht.

Welchen Nutzen haben BSE-Schnelltests?

Mit Hilfe der BSE-Schnelltests können die krankhaft veränderten Prionen in Gehirnproben von geschlachteten Rindern nachgewiesen werden. Allerdings ist es nur sinnvoll, dieses Testverfahren bei Tieren einzusetzen, bei denen das Infektionsgeschehen so weit fortgeschritten ist, dass genügend Erreger für die Nachweisbarkeit mit diesen Tests vorliegen. Auch Fälle atypischer BSE-Fälle werden mit den eingesetzten BSE-Schnelltests zuverlässig erkannt.

Warum werden in anderen EU-Ländern die Rinder vor der Schlachtung nur in Stichproben auf BSE untersucht?

Da in der Europäischen Union kaum noch BSE-Fälle auftreten, sieht eine EU-Regelung eine Lockerung des Testsystems vor: Seit Januar 2013 reicht es in 25 Mitgliedsstaaten aus, Rinder in Stichproben auf BSE zu untersuchen. Ab März 2013 kann bei gesund geschlachteten Rindern gänzlich auf BSE-Tests verzichtet werden. Die Mitgliedsstaaten können jedoch eigene Regelungen treffen.

Warum wird in Deutschland an der BSE-Testpflicht bei Schlachtrindern festgehalten, aber das Testalter von 72 auf 96 Monate hoch gesetzt?

Mit einer EU-Regelung wurden die Mitgliedsstaaten ermächtigt, ab März 2013 eigene Regelungen zur BSE-Testung zu treffen oder die systematische Testung von Schlachtrindern gänzlich einzustellen. In Deutschland hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Pflicht zur systematischen und verbindlichen Testung von Schlachtrindern beizubehalten.

Allerdings wird das Testalter der Rinder von 72 auf 96 Monate angehoben. Grundlage dieser Entscheidung ist eine gemeinsame Position des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). BfR und FLI vertreten darin die Auffassung, dass alle gesund geschlachteten Rinder, die älter als acht Jahre (96 Monate) sind, systematisch getestet werden sollten, um Fälle der atypischen BSE erfassen zu können.

Aus Sicht der beiden Institute soll die Beibehaltung der BSE-Testpflicht bei über acht Jahre alten Rindern sicherstellen, dass es nicht unerkannt zu einer neuen (atypischen) BSE-Epidemie kommt. Eine Anhebung des Testalters ist hierbei nicht mit einer Erhöhung des Risikos für die Verbraucher verbunden, weil die Tiere, bei denen BSE festgestellt wurde, im Laufe der Jahre immer älter wurden. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass sie alle geboren wurden, bevor die BSE-Schutzmaßnahmen (s.o.) in Kraft traten.

Ist Fleisch von jüngeren Rindern, die nicht auf BSE getestet werden, dennoch sicher?

Bislang gibt es keine Hinweise, dass mit Muskelfleisch von Rindern, die an BSE erkrankt waren, eine Infektion ausgelöst werden kann. Das Risiko, dass das Fleisch von jüngeren Tieren mit BSE-Erregern kontaminiert ist, ist zudem aus folgenden Gründen praktisch ausgeschlossen: Zum einen weil in den deutschen Rinderbeständen seit 2009 keine BSE-Infektionen mehr nachgewiesen worden sind. Zum anderen weil nach wie vor bei der Schlachtung das spezifizierte Risikomaterial entfernt werden muss. Auf eine BSE-Testung von gesunden Schlachtrindern, die in jüngerem Alter als 96 Monaten geschlachtet werden, kann nach Auffassung des BfR daher verzichtet werden.

Ist Rindfleisch aus anderen EU-Ländern sicher?

Das System zum Schutz vor BSE bietet ein hohes Maß an Sicherheit für Verbraucher: In der gesamten EU gilt weiterhin die Vorgabe, bei der Schlachtung von Rindern das spezifizierte Risikomaterial zu entfernen und unschädlich zu beseitigen. Dies ist die wichtigste Maßnahme zum Schutz des Verbrauchers.




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