BfR-Kommission für Biologische Gefahren*

Die BfR-Kommission für Biologische Gefahren unterstützt das BfR hinsichtlich der Bewertung und des Vorkommens möglicher Gefahren, die durch biologische Agenzien entstehen können.

Aufgaben der BfR-Kommission

Die Kommission berät das BfR bei Fragestellungen, die insbesondere die Übertragung von hochpathogenen Erregern und Toxinen über kontaminierte Lebensmittel, den Einfluss technologischer Herstellungsverfahren und das Verhalten dieser Agenzien in den verschiedenen Lebensmittelmatrizes betreffen.

Die Kommission hat zudem die Aufgabe, das BfR bei der Identifizierung neuer Forschungsaufgaben im Rahmen von Fragestellungen hinsichtlich der biologischen Sicherheit zu unterstützen. Auch die Früherkennung von Risiken, die durch den Verzehr von Lebensmitteln entstehen können, sowie die Identifizierung von neuartigen Erregern („emerging pathogens“) ist Aufgabe der Kommission.

Mitglieder der BfR-Kommission

In die BfR-Kommission für Biologische Gefahren wurden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Universitäten, Landesuntersuchungsämtern, den Bundesforschungsanstalten und der Industrie berufen.

* wird ab 2018 fortgeführt als BfR-Kommission für biologische Sicherheit und Hygiene

Protokoll 17



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