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Leitlinien für den Umgang mit Konflikten

Aussagensicherheit

Die kommunizierende Behörde macht transparent, welche Begründungen und Ableitungen mit welchem Grad an Sicherheit und Gültigkeit getroffen wurden. Sie zeigt auf, wo andere Interpretationen möglich und andere Bewertungen noch kompatibel mit der vorhandenen Datenbasis und dem vorhandenen Wissensstand sein könnten. Sie bereitet damit den Boden für einen gegenseitigen Verständigungsprozess vor.

Aussagengrenzen

Die kommunizierende Behörde zeigt die Grenzen der eigenen Aussagen in Bezug auf Endpunkte, kausal verstandene bzw. noch nicht verstandene Mechanismen, mögliche Synergien oder Antagonismen, Expositionsabschätzungen, die Wahl der getroffenen Annahmen und Sicherheitsfaktoren sowie anderer entscheidender Parameter auf. Ziel ist es hier, den thematischen Spielraum für divergierende Meinungen und Interpretationen festzulegen und die Kommunikation auf die Punkte zu konzentrieren, bei denen echte Konflikte zu erwarten sind.

Ausnahmen

Die kommunizierende Behörde macht transparent, ob es Ausnahmefälle gibt, für welche die Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen nicht zutreffen.

Kritik stimulieren

Stil und Inhalt der Kommunikation sollen gewährleisten, dass sich kritisierende Personen nicht ausgeschlossen oder gar stigmatisiert, sondern vielmehr ermutigt fühlen, konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Risikobewertung zu entwickeln und an die ursprüngliche Bewertungsgruppe zurückzukoppeln.

Einwände aufnehmen

Die kommunizierende Behörde nimmt Einwände von potenziellen Kritikern ernst, visualisiert sie ggfs. und zeigt so deutlich wie möglich auf, welche der Einwände aus welchen Gründen mehr oder weniger berechtigt sind. Dabei sollte auf eine paternalistische oder besserwisserische Argumentationsführung verzichtet werden, selbst wenn die Einwände fachliche Mängel aufweisen. Alle von der kommunizierenden Behörde vorgebrachten Gegenargumente sollten sachlich fundiert, in ihrer Logik zwingend und in der Form verbindlich artikuliert werden.

Wege aufzeigen

Die kommunizierende Behörde zeigt Verfahren auf, mit denen eine Verständigung mit Personen anderer Auffassung, zustande kommen kann. Solche Verfahren sind im Anschluss an diese Leitlinien aufgeführt.