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Beratungskommissionen mit betroffenen Bürgern

Ziele, Aufgaben

Die vorwiegende Aufgabe von Beratungskommissionen ist es, Informationen, Argumente und Empfehlungen an Entscheidungsträger weiterzuleiten. Gelegentlich dienen sie auch als Mittler zwischen Behörden und allgemeiner Öffentlichkeit. Mitglieder von Kommissionen werden meist von einer staatlichen Institution berufen. Die Berufung erfolgt in der Regel aufgrund der vermuteten Sachkenntnis des jeweiligen Mitgliedes oder seiner Stellung in einer sozialen Gruppe oder politischen Organisation. In Einzelfällen werden auch allgemeine Vertretende der Öffentlichkeit in diese Gremien berufen. Nahezu alle politischen Institutionen, die sich mit Umwelt, Verbraucher- und Gesundheitsschutz befassen, nehmen die Hilfe von Beratungskommissionen in Anspruch. Im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzbereich werden neben reinen Expertinnen- und Expertengremien auch Kommissionen aus Industrie, Konsumentenverbänden, oder aus Vertretenden anderer Interessengruppen gebildet. Diese Laien-Kommissionen sind vor allem in den USA, aber auch in der Schweiz beliebt.

Vorteile

Der besondere Vorzug von Beratungsgremien besteht darin, dass die Mitglieder weitgehend autonom den Stil der Verhandlung und die Entscheidungsregeln bestimmen können. Abgesehen von ihrem Mandat steht es ihnen auch frei, ihre Tagesordnung selbst aufzustellen, eine Moderation für ihre Tagungen zu bestimmen und das Arbeitspensum zu definieren.

Schwierigkeiten

Das Hauptproblem der Kommissionen ist ihre Zusammensetzung. Meistens werden Kommissionen auf Einladung der ausführenden Behörde gegründet. Die Behörde ist aus nahe liegenden Gründen daran interessiert, nur solche Berater zu berufen, die im Grundsatz mit der behördlichen Politik übereinstimmen. Darüber hinaus tritt bei institutionalisierten Beratungsgremien ein Angleichungseffekt auf. Jemand, der über lange Zeit eine bestimmte Institution berät, identifiziert sich mehr und mehr mit den Zielen und Aufgaben dieser Institution. Daran ist im Prinzip nichts auszusetzen, nur die Einbeziehung neuer Erkenntnisse und Interpretationen (siehe BSE) bleibt dabei meist auf der Strecke. Schließlich ist jede Kommission auf das Wohlwollen der Institution, die sie einberufen hat, angewiesen. Obwohl in der Praxis Manipulationsversuche selten sind und sich in den meisten politischen Bereichen kontraproduktiv auswirken, kann die einberufende Institution über Budgetentscheidungen, Funktionsdefinition und Einberufungszyklus indirekt großen Einfluss auf die Arbeit der jeweiligen Kommission ausüben. Meist werden auch die Moderatorinnen oder Moderatoren dieser Beratungsgremien von den Behörden gestellt oder zumindest ausgesucht. Aus diesen Gründen sind in einigen Ländern Kommissionen eingerichtet worden, die unabhängig von bestimmten Institutionen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen können.

Fazit

Somit sind Beratungskommissionen im Prinzip fähig, neue Vorschläge in die Diskussion einzubringen und in eigener Initiative Problemlösungen zu erarbeiten. Allerdings gibt es hierfür oft keine Anreize, und die beaufsichtigende Behörde mag eine solche Selbstbindung auch nicht schätzen. Das Kriterium einer fairen Repräsentanz aller betroffenen Gruppen ist in der Regel verletzt, weil nicht alle Betroffenen gleichen Zugang zu den Beratungsgremien haben. Beratungsgremien können demnach einen wichtigen Baustein in einem Bewertungsprozess für Risiken darstellen, es bedarf jedoch noch zusätzlicher Bauelemente, um die Potentiale dialogorientierter Kommunikation besser auszuschöpfen.