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Leitlinien für die wissenschaftliche Aufarbeitung des Materials

Übersichtlich

Die kommunizierende Behörde gliedert den Stoff übersichtlich und nach logischen Gesichtspunkten.

Datenqualität

Die kommunizierende Behörde macht transparent, welche Qualität der Datenstand (Aktualität; wissenschaftliche Gültigkeit; statistische Zuverlässigkeit; Relevanz für die vorliegende Fragestellung) hat und wie die vorhandenen Daten bei den Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen eingeflossen sind. Zudem sollte angegeben werden, wann eine erneute Überprüfung ansteht.

Kompetenzgrenzen

Die kommunizierende Behörde zeigt auf, welche Grenzen sowohl hinsichtlich der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen und aufgrund gesetzlicher Vorgaben als auch hinsichtlich der eigenen Kompetenz bei Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen (verbleibende Unsicherheiten) bestehen.

Verbleibende Unsicherheiten

Die kommunizierende Behörde ist angehalten, den Grad der verbleibenden Unsicherheiten zu charakterisieren und für den späteren Prozess des Risikomanagements zu verdeutlichen. Insbesondere ist darzulegen:

  • vermutete zufällige (random) und systematische Messfehler
  • Unsicherheitsspielräume bei der Extrapolation von Daten die Aussagekraft der benutzten Modelle (Exposition, Dosis-Wirkungs-Funktion u.a.)
  • Die Systemgrenzen der beobachteten Sachverhalte (einbezogene Endpunkte, zugrundegelegte Annahmen über Mechanismen, mögl. Wechselwirkungen mit anderen Stoffen etc.)
  • Verdacht über noch nicht bekannte weitere Wirkungen (Grenzen des vorhandenen Wissens über das jeweilige Risiko)

Folgerichtigkeit

Die kommunizierende Behörde macht transparent, welche Sachstände, verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, Erfahrungen, Annahmen oder Vermutungen zu welchen Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen führen bzw. geführt haben.

Rationalität

Die Kommunikation umfasst nur solche Schlussfolgerungen, die entweder ohne weitere Erläuterung bereits aufgrund allgemein anerkannter Regeln der Beweisführung oder der unmittelbaren empirischen Evidenz aus sich heraus verständlich sind oder die sich aufgrund einer nachvollziehbaren Ableitung der Gedankenkette unter Verdeutlichung aller Annahmen und der von der scientific community vereinbarten Konventionen (z.B. die Höhe der Sicherheitsfaktoren) begründen lassen.

Gegenauffassungen

Die kommunizierende Behörde gibt an, welche relevanten wissenschaftlichen Gegenauffassungen existieren und wie abweichende Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen dort gerechtfertigt werden.

Intersubjektivität

Die Inhalte der Kommunikation sollten möglichst intersubjektiv sein, d.h. bei gleichen verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen und unter Zugrundelegung vergleichbarer Annahmen oder Vermutungen, sollte eine andere Gruppe von Risikoanalytikern auch zu den gleichen Bewertungen kommen.