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Leitlinien zur Aufarbeitung des Materials für Präsentationen

Lebenswelt der Teilnehmenden

Bei der Aufbereitung des Materials sollte die kommunizierende Behörde vom konkreten sozialen und politischen Kontext der beteiligten Gesprächspartner ausgehen, da sich die Risikoinformationen in der Präsentation direkt auf die Lebenswelten der Teilnehmenden beziehen sollen.

Anliegen der Adressaten

Die kommunizierende Behörde soll sich an den Interessen der Adressierten orientieren und bei der Aufbereitung des Materials die Bedürfnisse und Anliegen (Concerns) der Adressierten berücksichtigen.

Einfachheit

Die Kommunikation soll Fachwissen so aufbereiten, dass die Aussagen von den Beteiligten auch ohne vertieftes technisches oder naturwissenschaftliches Wissen verstanden werden können. Fachbegriffe sollen möglichst gemieden oder zumindest erläutert werden bzw. es sollen nur solche verwendet werden, die zum Verstehen der Aussage unabdingbar sind.

Illustrieren

Zentrale Aussagen sollten durch Illustrationen aus dem Anschauungsbereich der Adressierten verdeutlicht werden. Komplexe Zusammenhänge sollten möglichst graphisch visualisiert sein.

Vollständigkeit

Die Behörde sollte alle ihr bekannten risikorelevanten Erkenntnisse kommunizieren.