Leitlinien für die sprachliche Aufarbeitung des Materials |
Medien | ||
Die kommunizierende Behörde ist angehalten, benutzerorientierte Medien
mit empfängerfreundlichen Formaten zu nutzen. Je nach Kontext und Situation
sind schriftliche, elektronische oder mündliche Berichtsformen zu wählen.
Glossar | ||
Die kommunizierende Behörde ergänzt bei neuen Themen oder neuen Adressatengruppen
einen Glossar verwendeter Begriffe.
Adressierung | ||
Die Kommunikation widmet sich den Themen Anlass, Prüfung
Ergebnis und Begründung getrennt voneinander
und adressiert unterschiedliche Ebenen durch geeignete Nummerierungen (z.B. A.1.1.a.)
Klarheit | ||
Die kommunizierende Behörde verwendet eine eindeutige und unmissverständliche
Sprache und legt auf terminologisch stimmige und präzise Definitionen Wert.
Die Kommunikation verzichtet auf alles, was der Klarheit abträglich ist wie
z.B. Verschleierung und Weichmacher.
Schematischer Aufbau | ||
Der Aufbau der Kommunikation richtet sich bei dem jeweiligen Gedanken- und
Argumentationsstrang nach dem Grundschema:
- Behauptung,
- Begründung für die Behauptung (mit Belegen und Beweisen),
- mögliche Gegenargumente,
- Synthese (Urteil),
- Überleitung zum nächsten Thema.
Diese Grundschema kann natürlich variiert werden, wenn dies sachlich geboten erscheint.
Redundanzfrei | ||
Die Kommunikation vermeidet Redundanzen dadurch, dass Aussagen zu einem jeweiligen
Thema an einer Stelle gesammelt werden, bzw. bei Mehrfachverwendung auf die jeweilige
Stelle im Text verwiesen wird.