Leitlinien für den Umgang mit Konflikten
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Die kommunizierende Behörde macht transparent, welche Begründungen
und Ableitungen mit welchem Grad an Sicherheit und Gültigkeit getroffen
wurden. Sie zeigt auf, wo andere Interpretationen möglich und andere Bewertungen
noch kompatibel mit der vorhandenen Datenbasis und dem vorhandenen Wissensstand
sein könnten. Sie bereitet damit den Boden für einen gegenseitigen Verständigungsprozess
vor.
Die kommunizierende Behörde zeigt die Grenzen der eigenen Aussagen in
Bezug auf Endpunkte, kausal verstandene bzw. noch nicht verstandene Mechanismen,
mögliche Synergien oder Antagonismen, Expositionsabschätzungen, die
Wahl der getroffenen Annahmen und Sicherheitsfaktoren sowie anderer entscheidender
Parameter auf. Ziel ist es hier, den thematischen Spielraum für divergierende
Meinungen und Interpretationen festzulegen und die Kommunikation auf die Punkte
zu konzentrieren, bei denen echte Konflikte zu erwarten sind.
Die kommunizierende Behörde macht transparent, ob es Ausnahmefälle
gibt, für welche die Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen
nicht zutreffen.
Stil und Inhalt der Kommunikation sollen gewährleisten, dass sich kritisierende
Personen nicht ausgeschlossen oder gar stigmatisiert, sondern vielmehr ermutigt
fühlen, konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Risikobewertung
zu entwickeln und an die ursprüngliche Bewertungsgruppe zurückzukoppeln.
Die kommunizierende Behörde nimmt Einwände von potenziellen Kritikern
ernst, visualisiert sie ggfs. und zeigt so deutlich wie möglich auf, welche
der Einwände aus welchen Gründen mehr oder weniger berechtigt sind.
Dabei sollte auf eine paternalistische oder besserwisserische Argumentationsführung
verzichtet werden, selbst wenn die Einwände fachliche Mängel aufweisen.
Alle von der kommunizierenden Behörde vorgebrachten Gegenargumente sollten
sachlich fundiert, in ihrer Logik zwingend und in der Form verbindlich artikuliert
werden.
Die kommunizierende Behörde zeigt Verfahren auf, mit denen eine Verständigung
mit Personen anderer Auffassung, zustande kommen kann. Solche Verfahren sind im
Anschluss an diese Leitlinien aufgeführt.