Statusseminar „Prozessionsspinner (Notodontidae)“ - Sachstand zu Bekämpfungsstrategien - „Maßnahmen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners im Forst und Urbanen Grün“

(18.02.2013 - 30.11.-0001)
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) breitet sichjavascript:{} zunehmend Richtung Nordeuropa aus und besiedelt nicht nur Eichenwälder, sondern verstärkt auch die Umgebungsbereiche des Menschen. Hierdurch können einerseits Probleme für die Forstwirtschaft entstehen, andererseits - durch das gesundheitsschädigende Potenzial der Raupenhaare (Brennhaare) - Gefährdungen für die menschliche Gesundheit. Mittel, die zum Schutz des Forstes gegen den Eichenprozessionsspinner eingesetzt werden, unterliegen dem Pflanzenschutzrecht; werden die Mittel zum Schutz der Gesundheit des Menschen eingesetzt, unterliegen sie dem Biozidrecht.

Wird von den zuständigen Behörden festgestellt, dass Gegenmaßnahmen angezeigt sind, ist eine rechtlich zulässige und geeignete Maßnahme zu identifizieren bzw. auszuwählen. Sofern chemische oder biologische Bekämpfungsmittel in Betracht gezogen werden, gilt, dass Pflanzenschutzmittel nur zur Bekämpfung von forstwirtschaftlichen Schäden eingesetzt werden dürfen, Biozid-Produkte dagegen nur, wenn Maßnahmen in urbanen Bereichen zum Gesundheitsschutz der Allgemeinbevölkerung ergriffen werden sollen.

Das Statusseminar „Prozessionsspinner“ des Julius-Kühn-Institutes (JKI) und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) thematisiert die aktuellen Bekämpfungsstrategien. Schwerpunkte sind

• die gesundheitlichen Gefahren, verursacht durch die Brennhaare des EPS und durch den Einsatz von geeigneten Insektiziden,
• die aktuellen Bekämpfungsmöglichkeiten,
• die Zulassungssituation und Wirksamkeit von verfügbaren Mitteln sowie deren Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz- und Biozidbereich.

Die Veranstaltung richtet sich an einen geschlossenen Teilnehmerkreis und ist nicht öffentlich.



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