Transport von flüssigen Massengütern auf See

Flüssige Massengüter, die auf See befördert werden, müssen im Internationalen Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC Code) gelistet sein. Die Zulassungsverfahren sind durch die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) festgelegt. Die Bewertung flüssiger Massengüter erfolgt durch die UN-Expertengruppe “Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection“ (GESAMP) und die ESPH-Gruppe (Working Group on the Evaluation of Safety and Pollution Hazards of Chemicals) des Sub-Committee on Pollution Prevention and Response der IMO (PPR).

Alternativ können vorläufige Vereinbarungen, sog. Tripartite Agreements, zwischen dem Hersteller- oder Absenderland, dem Flaggenstaat des Schiffes und dem Land des Zielhafens abgeschlossen werden, die die Beförderungsbedingungen festschreiben. Diese Vereinbarungen gelten für drei Jahre und müssen dann durch eine international gültige Zulassung der IMO abgelöst werden.

Reinigungsmittel, die in Wasser gelöst für die Reinigung von Tanks und Pumpleitungen der Tankschiffe eingesetzt werden, müssen ebenfalls bewertet und zugelassen werden.

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