BgVV fordert die Industrie erneut auf, alle wirksamen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers vor BSE zu treffen


11/2001, 05.03.2001


Lebensmittelfette und <span lang="fr">Gelatine</span> offenbar ohne Übertragungsrisiko


Sowohl Gelatine als auch Fette, die für die Lebensmittelherstellung verwendet werden, sind nach Auffassung der Hersteller hinsichtlich des Risikos einer BSE-Übertragung als sicher einzustufen. Das ergaben Gespräche mit den Herstellern, an denen neben Vertretern des Bundes- und der Länderministerien auch Vertreter der nachgeordneten Bundesanstalten und des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) teilnahmen. Das BgVV erneuert in diesem Zusammenhang seinen Appell an die Hersteller von Lebensmitteln und kosmetischen Produkten, alle nach wissenschaftlichem Kenntnisstand wirksamen Maßnahmen zu treffen, um den Verbraucher vor der Übertragung von BSE zu schützen (vgl. bgvv-pressedienst 08/96 vom 4. April 1996) - auch, wenn diese über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Gelatine und gelatinehaltige Erzeugnisse sind nach internationaler wissenschaftlicher Einschätzung hinsichtlich des Risikos einer BSE-Übertragung als sicher einzustufen, wenn sie nach den festgelegten Vorgaben der Gelatine Manufacturers of Europe (GME) hergestellt werden. Diese schreiben beispielsweise vor, dass bei der Produktion von Gelatine aus Rinderhaut und Rinderknochen das sogenannte alkalische Verfahren, eine Behandlung mit Kalkmilch oder Natronlauge, angewendet wird. Außerdem dürfen Rohstoffe nicht aus Ländern mit hohem BSE-Risiko stammen, und die Verwendung spezifizierter Risikomaterialien ist selbstverständlich verboten. Für die Herstellung von Gelatine zur Verwendung in Arzneimitteln und kosmetischen Produkten gelten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Wegen des Verdachts der Kontamination von tierischen Fetten mit BSE-Risikomaterial vor Inkrafttreten des Verwendungsverbotes im Oktober 2000 hatte das BgVV die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden bezüglich der verwendeten Ausgangsmaterialien um Klärung gebeten. Die in Deutschland zugelassenen Fettschmelzen teilten daraufhin mit, dass zur Herstellung von Lebensmittelfetten bereits vor Inkrafttreten der Risikomaterialentscheidung weder Gewebe noch Körperflüssigkeit aus Hirn, Rückenmark oder Augen, sondern (vorschriftsgemäß) ausschließlich Fettgewebe und Knochen von genusstauglichen Tieren verwendet wurden. An Fettgewebe würden hauptsächlich Nieren-, Becken- und Zerlegefette vom Rind sowie Fette und Schwarten vom Schwein verarbeitet.

Grundsätzlich sind die in den zugelassenen Fettschmelzen hergestellten Fette zur Verwendung als Lebensmittel geeignet. Der weitaus größte Teil wird allerdings gar nicht als Lebensmittel, sondern zu technischen Zwecken genutzt. Das BgVV empfiehlt, andere tierische Fette, die nicht als Lebensmittel verwendet werden dürfen (z.B. Fette aus Tierkörperbeseitigungsbetrieben), durch geeignete Zusätze farblich oder geruchlich kenntlich zu machen, um der Lebensmittelüberwachung eine Unterscheidung zu erleichtern.

Soweit tierische Fette (außer Milchfett) für die Herstellung von Babynahrung verwendet werden, handelt es sich nach Angaben der Hersteller nur um solche Fette, die bei Temperaturen von ca. 240° Celsius raffiniert werden und daher als sicher anzusehen sind. Dagegen werden bei der Herstellung von Muttermilchersatz ausschliesslich Kuhmilchfett, pflanzliche Öle und selten auch Fischöl verarbeitet.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, fordert die Hersteller von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich auf, alle Maßnahmen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz zu treffen, die nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand als wirksam gelten, um das BSE-Risiko so weit wie möglich einzuschränken. Im Rahmen der Selbstverpflichtung kann dies auch Schritte umfassen, die über gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen hinausgehen.

Dazu gehören:

  • die sorgfältige Auswahl der Ausgangsstoffe Um ein unbedenkliches Ausgangsmaterial zu erhalten, muss Risikomaterial vollständig entfernt werden. Die Rohstoffe sollen nicht aus Hochrisikoregionen stammen. Das Institut empfiehlt darüber hinaus, auch von Rindern im Alter von unter einem Jahr keine Gewebe zu verarbeiten, die bei älteren Tieren als Risikomaterialien gelten. Bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren sollte auf die Verwendung von Hirn und Rückenmark von Schweinen verzichtet werden, bis sicher ausgeschlossen werden kann, dass Schweine den BSE-Erreger übertragen können.
  • die Anwendung eines Herstellungsverfahrens, das den Erreger nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand sicher inaktiviert. Zur vollständigen Inaktivierung gilt bei hoher Ausgangsbelastung des Materials selbst eine Erhitzung auf mindestens 133°C für 20 Minuten unter Dampfüberdruck (3 bar) beim Autoklavieren nicht als ausreichend.
  • die Prüfung, ob im Fall eines wissenschaftlich noch nicht hinreichend abgeklärten potentiellen Risikos auf andere, sichere Ausgangsmaterialien ausgewichen werden kann.

BSE-Erkrankungen wurden bis heute bei 24 Tierarten (u.a. bei Wiederkäuern, Großkatzen und verschiedenen Nagetieren) beobachtet. Fische, Geflügel und Schweine sind, soweit bisher bekannt, nicht bzw. nicht über die Nahrung infizierbar

Nach wie vor gibt es keine Hinweise für die Übertragung einer BSE-Infektion durch Muskelfleisch, Milch und Milchprodukte. Diese Nahrungsmittel gelten daher nach internationalem wissenschaftlichen Kenntnisstand weiterhin als sicher.

In allen Bereichen sieht das BgVV weiterhin deutlichen Forschungsbedarf.


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