Verwechslungen von Haushaltschemikalien mit Lebensmitteln ausschließen!


23/1998, 14.12.1998


Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) fordert Verbraucher zur Umsicht beim Umgang mit Haushaltschemikalien auf


Zu den häufigsten Unfällen mit Haushaltschemikalien in Deutschland und weltweit gehört die versehentliche orale Aufnahme von tensidhaltigen Haushaltsreinigern und flüssigen Waschmitteln. Tenside sind synthetische, waschaktive Substanzen, die in Waschmitteln, Duschmitteln oder Spülmitteln zu finden sind. Werden sie in großen Mengen aufgenommen, kann es auch zu Vergiftungen kommen.

In der überwiegenden Zahl der Unfälle sind Kinder betroffen, wobei die gesundheitlichen Beeinträchtigungen normalerweise gering sind. Da sie meist relativ kleine Mengen aufnehmen, kommt es in der Regel nur zu leichten Symptomen wie Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall. Nur in seltenen Fällen, z.B. nach erheblicher Schaumbildung im Mund oder nach spontanem Erbrechen können Tenside in die Lunge gelangen und Gesundheitsstörungen verursachen. Dies ist erkennbar an starkem Hustenreiz und nachfolgenden Atemstörungen.

Bei älteren und/oder verwirrten Menschen besteht bei tensidhaltigen Produkten offensichtlich ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko infolge der Verwechslung mit Lebensmitteln. Im Vergleich zu Kindern werden offenbar deutlich größere Mengen getrunken, was mit erheblich schwereren gesundheitlichen Folgen verbunden ist. Dem BgVV sind in den Jahren 1990 bis 1997 neun Todesfälle von Menschen im Alter zwischen 65 Jahren und 90 Jahren gemeldet worden, die versehentlich tensidhaltige Produkte oral aufgenommen hatten.

Da Verpackungen von tensidhaltigen Haushaltsprodukten beispielsweise auch Getränkedosen ähnlich sind oder mit Duftvarianten wie "Cola" oder "Erdbeer" angeboten werden, fordert das BgVV die Hersteller derartiger Produkte auf, Verpackungen von Haushaltschemikalien so zu gestalten, daß die Verwechslung mit Lebensmitteln ausgeschlossen ist. Die Verbraucher sind aufgefordert, Haushaltschemikalien insbesondere dann an einem sicheren Ort aufzubewahren, wenn Kinder oder ältere, pflegebedürftige Menschen im Haushalt leben.

Informationen zu diesen, aber auch zu einer Vielzahl anderer Vergiftungsfälle z. B. durch Arzneimittel, chemische Produkte wie Lacke oder Klebstoffe sowie durch Schädlingsbekämpfungsmittel und auch Pflanzen hat das BgVV in der jetzt erschienenen Informationsbroschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 1997" zusammengetragen. Dieser vierte Bericht der "Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen" basiert auf den Vergiftungsfällen, die dem BgVV durch die niedergelassenen Ärzte, Krankenhäuser, Arbeitsmediziner u. a. gemeldet werden. Die gebündelten Informationen werden nicht nur als ergänzendes Unterrichts- oder Weiterbildungsmaterial für Ärzte genutzt. Die Erkenntnisse aus den mitgeteilten Fällen dienen auch der besseren toxikologischen Einschätzung von Stoffen und Produkten. Damit wird dem BgVV die Entwicklung konkreter Vorschläge zur Verhütung von Vergiftungen ermöglicht. Ein Beispiel hierfür ist das im Januar 1999 zu erwartende europaweite Verbot des Verkaufs von gefärbten und parfümierten Lampenölen. Ihre limonadenartige attraktive Farbe und die Parfümierung haben Kleinkinder immer wieder dazu verleitet, davon zu trinken. Die Folge sind schwerste Gesundheitsstörungen wie chemische Lungenentzündungen, die auch zum Tod führen können. Das BgVV wird weiter beobachten, ob diese Maßnahmen ausreichen, die Attraktivität der Lampenöle für Kleinkinder wirksam zu vermindern. Erfahrungsgemäß kommt es in den Sommermonaten durch flüssige paraffinhaltige Grillanzündern ebenfalls bei Kleinkindern vermehrt zu Unfällen. Deshalb wird das BgVV auch diese Stoffgruppe weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit betrachten

 

Die Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 1997" ist kostenlos und kann schriftlich oder per Fax in der Pressestelle des BgVV angefordert werden.


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