Fortschritt beim Nachweis der Strahlenbehandlung von Lebensmitteln


07/1998, 12.03.1998


Mit neuer Methode können auch geringste Strahlendosen nachgewiesen werden


Die Strahlenbehandlung von Lebensmitteln ist in Deutschland verboten. Eine Ausnahme bilden lediglich bestimmte importierte Gewürze und Kräuter für die gewerbliche Weiterverarbeitung. Die Strahlenbehandlung darf auch nicht eingesetzt werden, um die Keimung von Kartoffeln, Zwiebeln oder Knoblauch zu verhindern und dadurch die Haltbarkeit zu verlängern. Um die Einhaltung des Strahlenbehandlungsverbotes sicherstellen zu können, hat das BgVV in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Nachweismethoden für die Amtliche Lebensmittelüberwachung erarbeitet. Wegen der extrem niedrigen Dosen, die hierfür verwendet werden, war es jedoch bisher nicht möglich, die Strahlenbehandlung von Kartoffeln nachzuweisen. Eine neue Methode liefert nun auch für diesen Einsatzbereich sichere qualitative und quantitative Ergebnisse.

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Strahlenbehandlung von Lebensmitteln in verschiedenen europäischen Ländern erlaubt. Die meisten Produkte werden mit Dosen von mehr als 1000 Gray (Gy) bestrahlt, um die Zahl gesundheitschädlicher und verderbnisfördernder Keime zu reduzieren. Im Frucht- und Gemüsebereich werden Dosen von 300 bis 2000 Gy verwendet, um schädliche Keime abzutöten, die Saftausbeute zu verbessern oder um die Reifung zu verzögern. Die niedrigsten Dosen werden eingesetzt, um die Keimung von Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch zu verhindern. Sie liegen bei nur 50 Gy.

Mit der neuen Methode kann auch eine Strahlenbehandlung mit solch niedrigen Dosen sicher nachgewiesen werden. Neben dem qualitativen Nachweis der Bestrahlung lassen sich Dosen im Bereich von weniger als 1000 Gy auch quantitativ relativ genau bestimmen. Das hat ein Ringversuch gezeigt, den das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, durchgeführt hat und an dem 22 deutsche und ausländische Labors teilnahmen. Die Messungen werden nicht direkt am Lebensmittel, sondern an Silikatmineralien durchgeführt. Das sind mineralische Verunreinigungen, die die meisten Früchte und Gemüse aufweisen.

Die verwendete Methode, die den Effekt der Thermolumineszenz nutzt, ähnelt den Methoden, die in der Lebensmittelkontrolle bereits routinemäßig für die Identifizierung bestrahlter Gewürze, Kräuter und Shrimps eingesetzt werden. Es wird die Lichtmenge bestimmt, die Silikatmineralien bei einer Erhitzung von 70oC auf 500oC abgeben. Stammen die Mineralien von einer bestrahlten Probe, geben sie viel mehr Licht ab als unbestrahlte Mineralien, weil durch die Strahlenenergie Elektronen angeregt wurden, die sich teilweise auf hohen Energieniveaus stabilisieren. Wird später im Labor, während des Thermolumineszenz-Meßvorgangs, weitere Energie in Form von Wärme zugeführt, werden diese Elektronen destabilisiert und fallen auf ihre ursprünglichen, niedrigeren Energieniveaus zurück. Die überschüssige Energie geben sie dabei als Licht ab. Da die abgegebene Lichtmenge bis zu einer Dosis von 1000 Gy linear mit der Bestrahlungsdosis steigt, ist in diesem Bereich eine quantitative Bestimmung möglich.

In Deutschland eignet sich die neue Nachweismethode insbesondere für die Überwachung des Bestrahlungsverbotes für Früchte, Gemüse und Kartoffeln. In Ländern, in denen die Strahlenbehandlung dieser Produkte erlaubt ist, kann die Methode dazu dienen, die Einhaltung der zugelassenen Maximaldosen zu überprüfen.

Der englischsprachige Ringversuchsbericht "An interlaboratory study on the identification of irradiated potatoes and on the estimation of applied doses by thermoluminescence analysis" ist als BgVV-Heft 13/1997 erschienen und kann zum Preis von DM 15,-- schriftlich oder per Fax in der Pressestelle des BgVV angefordert werden.


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