Fachgruppe Sicherheit von Verbraucherprodukten

In der Fachgruppe werden toxikologische Stoffbewertungen zur Identifizierung und Prävention gesundheitlicher Risiken durch die Verwendung von bestimmten Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie von sonstigen verbrauchernahen Produkten durchgeführt. Zu den in die Zuständigkeit der Fachgruppe fallenden Bedarfsgegenständen gehören unter anderem Verpackungen kosmetischer Mittel, Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren und Scherzartikel, Bekleidung, Bettwäsche, Masken, Perücken, Armbänder, Reinigungs- und Pflegemittel, Imprägnierungsmittel sowie Geruchsverbesserer.

Auf der Grundlage der Exposition gegenüber Inhaltsstoffen der Produkte und der dazu verfügbaren toxikologischen Daten wird das gesundheitliche Risiko bewertet. Handlungsoptionen aufgrund der erfolgten Bewertung werden aufgezeigt.

In die Bewertung gehen unter anderem Daten ein zu akut und chronisch toxischen Wirkungen, zur Genotoxizität/Mutagenität und Kanzerogenität, zu durch endokrine Mechanismen vermittelten toxischen Effekten, zur Reproduktionstoxiziät, aber auch zu lokalen Wirkungen wie der Sensibilisierung. Weiterhin berücksichtigt werden Erkenntnisse zum Stoffwechsel und zur Toxikokinetik, einschließlich Informationen zu einer möglichen Akkumulation der betreffenden Stoffe im menschlichen Körper.

Die toxikologischen Daten, mit denen das Gefahrenpotential von Substanzen charakterisiert werden kann, sind alleine nicht ausreichend, um Schlussfolgerungen über ein mögliches gesundheitliches Risiko zu ziehen. Maßgeblich ist auch, ob und in welchem Umfang eine Exposition stattfindet, d. h. in welchem Ausmaß die Verbraucherinnen und Verbraucher mit diesen Substanzen in Kontakt kommt. Dafür werden Expositionsschätzungen durchgeführt. Diese können auf Basis von Daten zur Freisetzung von Stoffen aus Produkten vorgenommen werden, behelfsweise können auch Gehaltsdaten herangezogen werden. Solche Daten werden beispielsweise im Rahmen der amtlichen Produktkontrolle durch die Bundesländer erhoben, teilweise auch in speziell dafür konzipierten Untersuchungsprogrammen. Häufig werden mehrere Expositionsszenarien betrachtet, beispielsweise für unterschiedliche Verbrauchergruppen oder Verbraucherverwendungen.

Die gesundheitlichen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage verschiedener nationaler und europäischer Regelungen. Die wichtigsten nationalen Regelungen sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die Bedarfsgegenstände-Verordnung sowie die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug. Für die Bewertung von kosmetischen Mitteln ist die Europäische Kosmetikverordnung einschlägig.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachgruppe sind eingebunden in die Arbeit verschiedener nationaler und internationaler Gremien wie der Bedarfsgegenstände­kommission mit ihren Ausschüssen Spielzeug sowie Textilien und Leder, der Kosmetikkommission, für deren Geschäftsführung die Fachgruppe zuständig ist, sowie diversen BfR-Arbeitsgruppen, nationalen und internationalen Normungsausschüssen für Spielzeug und dem „Committee for Cosmetics and Consumer Health (CD-P-COS)“ des Europarats


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Fachgruppenleitung


PD Dr. Ralph Pirow

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