Babynahrung

In den ersten vier bis sechs Lebensmonaten soll die Babynahrung aus Muttermilch bestehen. Wenn nicht gestillt werden kann oder wird, können Muttermilchersatzprodukte für gesunde reif geborene Säuglinge gefüttert werden. Frühestens ab dem fünften Lebensmonat und spätestens ab dem siebenten Lebensmonat soll die Ernährung mit Muttermilch oder Muttermilchersatzprodukten durch Beikost ergänzt werden.

Säuglingsanfangsnahrung kann Muttermilch von Geburt an ersetzen und ist wie Muttermilch, als alleiniges Lebensmittel für die ersten vier bis sechs Lebensmonate geeignet. Danach kann Säuglingsanfangsnahrung neben Beikost im ganzen ersten Lebensjahr gefüttert werden.

Folgenahrung kann Muttermilch frühestens ab dem 5. Lebensmonat ersetzen. Sie ist nicht geeignet für die Ernährung von Geburt an, da sie nicht an die Bedürfnisse des ganz jungen Säuglings angepasst ist.

Sowohl für Säuglingsflaschennahrungen als auch für Beikostprodukte gelten strenge gesetzliche Regeln in Bezug auf die Zusammensetzung, die Verwendung von Zusatzstoffen, die bakteriologischen Anforderungen und die Grenzwerte für Rückstände und Schadstoffe.

Das BfR ist Sitz der Nationalen Stillkommission, die die Bundesrepublik in Fragen der Stillförderung und der Beseitigung von Stillhindernissen berät.


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